News 1
Freie Bürger lehnen KiTa-Kosten-Vorschlag als unzureichend ab
Rückgabe der Aufgabe KiTas an den Kreis kann Schortens um 2 Mio. € mehr entlasten
Seit Freitag liegt der Vorschlag für eine neue Vereinbarung zur Aufteilung der KiTa-Kosten zwischen Kreis und Kommunen auf dem Tisch . Die Kosten sollen 50:50 aufgeteilt werden. Klingt erstmal fair, eigentlich genau das, was Schortens wollte! Oder?
Die Freien Bürger haben sich die Zahlen für Schortens genauer angesehen: Von 6 Mio. € Kosten gelten nur 5 Mio. € als „anrechnungsfähig“, warum auch immer. Da bleibt Schortens auf der ersten Million sitzen. Und 50% gibt es nur im Schnitt für alle Kommunen. Wir liegen mit unseren Kosten aber 1 Mio. € über dem Schnitt. Da bleibt Schortens auf der zweiten Million sitzen. Im Ergebnis bekommt die Stadt nicht, wie von allen gefordert und wie auch nötig, 3 Mio. € von 6 Mio. € tatsächlichen Kosten, sondern nur 2 Mio. € von 4 Mio. „anrechenbaren“ und durchschnittlichen Kosten. Wir bleiben also auf 4 Mio. € von 6 Mio. € tatsächlichen KiTa-Kosten sitzen. Das ist gemessen an dem, was wir brauchen, zu wenig.
Die neue Vereinbarung würde Schortens zwar um mehr entlasten, als die Stadt bisher vom Kreis bekommen hat, verhilft uns aber nicht aus der Schuldenfalle. Laut Verwaltung haben wir die nächsten Jahre dann immer noch kein Geld, um Investitionen anders als über neue Schulden zu finanzieren. Das heißt, die Schulden steigen bis Ende 2024 wie bisher ungebremst von derzeit 20 Mio. € auf knapp 30 Mio. € und von da an vermutlich weiter. Diese ständig steigenden Lasten sind vor allem Jüngeren, die das alles einmal übernehmen, nicht zumutbar.
Allein mit dem Kreis nachverhandeln ist zwecklos, weil der Kreis einer einzelnen Kommune nicht mehr zugestehen kann und wird, als er mit allen zusammen gerade erst ausgehandelt hat. Wenn die Stadt nicht dauerhaft auf 4 Mio. € KiTa-Kosten, die wir uns nicht leisten können, sitzen bleiben will, bleibt als Lösung nur, die Aufgabe KiTas, die ohnehin eigentlich Kreissache ist, an den Kreis zurückzugeben. Nur das bringt die nötige Entlastung.
Der Kreis wird im Gegenzug die Kreisumlage für Schortens erhöhen, das ist auch legitim. Da der „anrechenbare“ und durchschnittliche Eigenanteil, den wir nach dem jetzt gewählten Modell angeblich nur tragen und somit auch nur an den Kreis zurückgeben können, unsere 50%ige „Interessensquote“, aber nur 2 Mio. € beträgt, kann die Kreisumlage für uns im Gegenzug auch nur um 2 Mio. € erhöht werden. Statt dauerhaft 4 Mio. € KiTa-Kosten schultern zu müssen, zahlen wir dann 2 Mio. € mehr Kreisumlage und entlasten die Stadt im Ergebnis um 2 Mio. €. Das wird unsere Finanzsituation nachhaltig verbessern. Ab sofort werden wir notwendige Investitionen wieder ohne zusätzliche Schulden tätigen und die derzeit 20 Mio. € Schulden sogar nach und nach auch abbauen können.
Ein Nachteil für Kinder und Eltern entsteht durch Rückgabe der KiTas an den Kreis nicht. Der Kreis betreibt in Schortens ja auch Schulen und Sportstätten, ohne dass dies von Nachteil für die Schortenser wäre. Im Gegenteil: In der Regel stehen dem Kreis, weil er über die Höhe der Kreisumlage bestimmt, mehr Mittel für seine Einrichtungen zur Verfügung, als die Stadt hat. Und wenn der Kreis künftig Kirchen oder Rotes Kreuz mit dem Betrieb seiner KiTas beauftragt, ist das nicht anders und nicht schlechter, als was die Stadt seit Jahrzehnten mit drei KiTas in Heidmühle und Roffhausen macht. Da sind nie Klagen gekommen.
Freundliche Grüße Janto Just Wählergruppe Freie Bürger
News 2
Keine weitere Einschränkung des öffentlichen Badens im Aqua Fit
Antrag der Freien Bürger
für den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport am 20.05.2021
Zum SPD-Antrag auf Prüfung des Bedarfs der Grundschulen an freien Kapazitäten im Aqua Fit stellt die Fraktion Freie Bürger folgenden Antrag:
Das öffentliche Baden wird zeitlich nicht weiter eingeschränkt.
Begründung:
Der SPD-Antrag sieht vor, dass das öffentliche Baden bei Bedarf der Grundschulen „an freien Kapazitäten“ für zusätzlichen Schwimmunterricht weiter „eingeschränkt“ wird.
Zunächst einmal möchten wir festhalten, dass es sich bei den Schwimmzeiten für die Öffentlichkeit nicht um „freie“ Kapazitäten handelt, die man beliebig umverteilen kann, sondern um Kapazitäten für öffentliches Baden, für die Allgemeinheit, für die Bürger. Diese Zeiten sind genauso wenig „frei“ wie die derzeit von Schulen, Vereinen oder Bundeswehr belegten Zeiten und es gibt keinen Grund, diese Zeiten als Disponiermasse zu behandeln. Das Bad ist nicht nur für den Schwimmunterricht an Schulen, für das Training von Vereinen und für die Fitness der Bundeswehr wichtig, sondern auch für die Erholung der Bürger. Auch die Bürger brauchen Sport, Fitness und Entspannung. Das Bad steht für ein wichtiges Stück Lebensqualität in Schortens und Umgebung. Das öffentliche Baden darf daher nicht ohne weiteres eingeschränkt und unattraktiver gemacht werden.
Darüber hinaus möchten wir feststellen, dass das öffentliche Baden bisher schon Hauptleidtragender der Corona-Krise war. Während den Grundschulen und Vereinen in den wenigen Öffnungsmonaten 2020 mehr Platz und zusätzliche Zeiten eingeräumt wurden, wurde das öffentliche Baden von 48 Stunden auf zuletzt 24 reduziert, also halbiert. Es entfielen jeweils 2 Stunden am Dienstag, Donnerstag und Freitag, 2 Stunden Frühschwimmen, 2 Stunden Damen- und Seniorenschwimmen und der Mittwoch mit bis dahin 6 Stunden wurde zugunsten eines Vereins für öffentliches Baden komplett gestrichen. Hinzu kam eine Einpferchung bei den Einlasszeiten, wie es sie in keinem Bad der Umgebung gab und die das öffentliche Baden für die meisten bisherigen Besucher unattraktiv machte. Das öffentliche Baden wurde völlig entwertet!
Die Freien Bürger sehen hier einen unheilvollen Trend. Schon nach dem Umbau des Aqua-Toll zum Aqua Fit war das öffentliche Baden zugunsten anderer Nutzer reduziert worden: Das Bad öffnete für die Allgemeinheit in der Woche nachmittags 1 Stunde später, schloss am Wochenende 1 bis 2 Stunden früher und das Damen- und Seniorenschwimmen am Montag wurde dem Vereinsschwimmen geopfert. Nun liegt der nächste Antrag auf dem Tisch, die Öffentlichkeit aus dem Bad hinauszudrängen.
Die Freien Bürger möchten daran erinnern, dass das Bad aus allgemeinen Mitteln umgebaut wurde und entsprechend für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen hat. Die Allgemeinheit sind nicht nur Schulen, Vereine oder Bundeswehr, sondern auch die Bürger. Es sind die Allgemeinheit und insbesondere die Schortenser Bürger, die den 6 Mio. € teuren Umbau schultern und jährlich für 300.000 € Betriebskosten aufkommen müssen. Das Bad muss der Allgemeinheit und den Schortenser Bürgern dann auch in angemessenem Umfang und zu attraktiven Öffnungszeiten zur Verfügung stehen!
In der weiteren Diskussion haben wir vorgeschlagen, für zusätzliche Schwimmkurse lediglich einzelne Bahnen abzutrennen, statt das öffentliche Baden ganz zu verbannen. Zum Ausgleich sollen zusätzliche Zeiten morgens, am frühen Nachmittag, abends und am Wochenende angeboten werden.
News 3
Strandeintritt
Erneut Klage gegen den Strandeintritt eingereicht
Nach gut einjährigem erfolglosen Schriftverkehr mit der Gemeinde Wangerland hat Janto Just beim Verwaltungsgericht Oldenburg erneut Klage gegen den Strandeintritt eingereicht. Worum geht es?
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 entschieden, dass die Gemeinde Wangerland nur an den für den Badebetrieb genutzten und dafür mit besonderer Infrastruktur ausgestatteten Strandabschnitten Eintritt kassieren darf. Für den Badebetrieb genutzt werden die Strände aber nur in den Sommermonaten Juni bis August und nur in dieser Zeit gibt es auch DLRG-Bewachung. Von Ostern bis Anfang Juni ist die Nordsee bei Wassertemperaturen von 8 bis 14 Grad zum Baden zu kalt und ab Mitte September ist es dafür allgemein zu kalt. In den Monaten April und Mai sowie von Mitte September bis Oktober dürfte daher überhaupt kein Strandeintritt erhoben werden.
Ein zweiter Klagepunkt richtet sich dagegen, dass der freie Strand in Hooksiel, der nach dem BVerwG-Urteil zunächst den FKK- und Hundestrand mit umfasste, so dass insgesamt zwei Drittel des Hooksieler Strandes frei waren, inzwischen auf nur noch ein Drittel des Strandes reduziert wurde. Der zu kleine freie Strandabschnitt ist zudem abgelegen und wegen starkem Pflanzenbewuchs bis auf eine nur 20 m breite Stelle Höhe Hochzeitszelt weder zum Baden noch zum Wattwandern geeignet. Damit wird der freie Strand in Hooksiel dem allgemeinen Erholungsinteresse der Bevölkerung nicht mehr gerecht und das Recht auf freien Zugang zu Natur und Landschaft wird unverhältnismäßig eingeschränkt.
Drittens geht es um freie Wege. Laut BVerwG-Urteil müssen Wege über den Strand grundsätzlich frei benutzbar sein. Das gilt auch für Wege entlang der bezahlpflichtigen Strandbäder oder zwischen deren Flächen. Mit der Klage für freie Wege soll erreicht werden, dass der 2 km am Wasser entlangführende Weg von Horumersiel nach Schillig auf ganzer Länge frei nutzbar wird und dass zudem ein seit Jahren gesperrter Weg vom Parkplatz Außenhafen Hooksiel runter zum Strand wieder geöffnet wird. Außerdem, dass man an den Kassen am Familienstrand und am Hundestrand in Hooksiel vorbei weiter bis ans Wasser kann.